T R E U H A N D E I N Z A H L U N G

  Die wichtigsten Gründe:

Sicherung der eigenen Wünsche zur dereinstigen Bestattung durch finanzielle Absicherung.
Bessere Verzinsung als bei normalen Sparbucheinlagen.
Keine Zugriffsmöglichkeit durch Dritte.
Sicherheit der Geldanlage. Auch über den Unternehmensbestand des Bestatters.
Keine laufenden Beiträge, wie bei einer Versicherung.


  Wie geht das?

Hierbei schließen Sie mit uns einen Bestattungsvorsorgevertrag ab. In diesem Vertrag werden alle Belange Ihrer dereinstigen Bestattung geregelt. Von der Trauerfeier über die Grabstelle, bis zu den Kosten. Diese Bestattungskosten zahlen Sie als Treuhandeinlage ein. Der große Vorteil ist hierbei die Zweckgebundenheit Ihrer Einlage. Über die Einlage können nur Sie persönlich oder bei Ihrem Ableben Ihr Bestatter zur Deckung der Bestattungskosten verfügen. Niemand sonst hat Zugriff auf Ihre Einlage! Das Treuhandvermögen wird selbstverständlich verzinst, sodass sich nach einigen Jahren das einmal eingezahlte Geld deutlich vermehrt. Über die Höhe der Zinszuschläge werden Sie einmal jährlich informiert und bekommen auf Anforderung eine Zinsbescheingung ausgehändigt. Sollten die dereinst anfallenden Bestattungskosten niedriger ausfallen als ihre Treuhandeinlage, wird dieser Überschuss selbstverständlich an die Hinterbliebenen ausgezahlt.